Ihre Rechtsanwältin für Medizinstrafrecht
Medizinische Tätigkeit bedeutet Verantwortung – fachlich, menschlich und rechtlich. Wo Behandlungen komplexer werden, Dokumentationspflichten steigen und wirtschaftlicher Druck zunimmt, wächst auch das strafrechtliche Risiko für Ärztinnen und Ärzte, Praxen, MVZ und Kliniken.

Strafverteidigung. Prävention. Compliance.Strafverteidigung, Prävention & Compliance aus einer Hand
Ich berate und verteidige im Medizinstrafrecht mit einem klaren Ziel: rechtliche Risiken frühzeitig erkennen, strafrechtliche Eskalationen vermeiden und im Ernstfall entschlossen, diskret und strategisch verteidigen. Mein Ansatz verbindet Strafverteidigung, präventive Beratung, Compliance und praxisnahe Schulungen. Denn wirksamer Schutz beginnt nicht erst mit der Durchsuchung, der Vorladung oder dem Ermittlungsverfahren, sondern deutlich früher.
Im Ernstfall an Ihrer Seite Strafverteidigung im Medizinstrafrecht
Wenn gegen Ärztinnen, Ärzte, Praxisverantwortliche, Klinikpersonal oder Leitungspersonen strafrechtlich ermittelt wird, braucht es eine Verteidigung, die schnell, strukturiert und mit Blick für die besonderen Abläufe im Gesundheitswesen handelt. Ich verteidige unter anderem bei Vorwürfen im Zusammenhang mit:
- ärztlichen Behandlungsfehlern und fahrlässiger Körperverletzung oder
- fahrlässiger Tötung
- Abrechnungsbetrug
- Korruptionsvorwürfen im Gesundheitswesen
- Dokumentationsmängeln und Manipulationsvorwürfen
- unterlassener Hilfeleistung
- Organisationsverschulden in Praxis, MVZ oder Klinik
- strafrechtlichen Risiken bei Delegation, Aufklärung und Einwilligung
Gerade im Medizinstrafrecht entscheidet die frühe Weichenstellung häufig über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Deshalb prüfe ich von Beginn an nicht nur die strafrechtliche Seite, sondern auch mögliche berufsrechtliche, approbationsrechtliche und reputationsbezogene Folgen.

So arbeite ich Warum Medizinstrafrecht besondere Verteidigung braucht
Strafverfahren im medizinischen Bereich sind selten nur strafrechtliche Verfahren. Sie berühren immer auch die berufliche Existenz, das Vertrauen von Patientinnen und Patienten, den Ruf einer Einrichtung und die persönliche Integrität der Betroffenen.
Deshalb braucht es eine Verteidigung, die nicht nur juristisch korrekt arbeitet, sondern die Gesamtlage versteht: medizinische Abläufe, Kommunikationsdynamiken, Organisationsstrukturen, Dokumentationsrealität und die besondere Belastungssituation der Beteiligten.
Ich arbeite diskret, strukturiert und lösungsorientiert – mit dem Anspruch, nicht nur auf Vorwürfe zu reagieren, sondern aktiv die bestmögliche Verteidigungs- und Präventionsstrategie zu entwickeln.
Bevor es zur Krise kommt Prävention statt Krise
Viele strafrechtliche Risiken im Gesundheitswesen entstehen nicht durch bewusstes Fehlverhalten, sondern durch unklare Zuständigkeiten, unzureichende Dokumentation, fehlende Standards oder eingespielte Abläufe, die rechtlich nicht sauber abgesichert sind.
Ich unterstütze Praxen, MVZ und Kliniken dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssichere Strukturen zu schaffen.
Dazu gehören insbesondere:
- strafrechtliche Risikoanalyse bestehender Praxis- und Klinikabläufe
- Prüfung und Optimierung von Prozessen
- Compliance-Strukturen für Praxen, MVZ und medizinische Einrichtungen
- interne Handlungsleitfäden für Krisensituationen
- Vorbereitung auf Durchsuchungen, Beschlagnahmen und behördliche Anfragen
- Beratung bei internen Vorfällen und Verdachtsmomenten
- Schnittstellenberatung bei Strafrecht, Berufsrecht und Praxisorganisation
Wissen schafft Sicherheit Inhouse-Schulungen für medizinisches Personal
Rechtliche Risiken entstehen häufig dort, wo Mitarbeitende unsicher sind: bei Dokumentation, Kommunikation, Aufklärung, Schweigepflicht, Umgang mit Patientenbeschwerden oder behördlichen Anfragen.
Deshalb biete ich Inhouse-Schulungen für Praxen, MVZ, Kliniken und medizinische Einrichtungen an. Die Schulungen werden individuell auf die jeweilige Einrichtung, Fachrichtung und Risikolage abgestimmt.
Mögliche Schulungsthemen sind:
- Strafrechtliche Risiken im medizinischen Alltag
- Ärztliche Behandlungsfehler und ihre strafrechtlichen Folgen
- Verhalten bei Durchsuchung, Beschlagnahme und behördlichen Anfragen
- Compliance im Gesundheitswesen
- Strafrechtliche Risiken für Praxisinhaber, Geschäftsführung und ärztliche Leitung
- Umgang mit Patientenbeschwerden und kritischen Vorfällen
FAQsHäufig gestellte Fragen
Wann sollte ich als Ärztin oder Arzt eine Strafverteidigerin einschalten?
So früh wie möglich – idealerweise bereits beim ersten Anhaltspunkt für ein Ermittlungsverfahren, etwa einer Vorladung, einer behördlichen Anfrage oder einer Durchsuchung. Je früher ich eingebunden bin, desto besser lassen sich Weichen stellen und Eskalationen vermeiden.
Was passiert bei einer Durchsuchung meiner Praxis oder Klinik?
Bei einer Durchsuchung gilt es, ruhig und überlegt zu handeln und Ihre Rechte zu wahren. Sie müssen aktiv nichts beitragen, was Sie belastet. Ich berate Sie vorab zum richtigen Verhalten und stehe Ihnen im Ernstfall unmittelbar zur Seite.
Drohen mir neben der Strafe auch berufsrechtliche Folgen?
Ja. Strafverfahren im medizinischen Bereich können auch berufsrechtliche und approbationsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb prüfe ich von Beginn an nicht nur die strafrechtliche Seite, sondern auch mögliche Folgen für Ihre berufliche Existenz und Ihren Ruf.
Was bedeutet der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs für mich?
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs zählt zu den häufigsten und folgenreichsten im Gesundheitswesen. Entscheidend ist eine frühe, strukturierte Prüfung der Abläufe und der Aktenlage. Ich bewerte den Vorwurf strafrechtlich und entwickle eine passende Verteidigungsstrategie.
Können auch Praxisinhaber oder die Klinikleitung für Fehler von Mitarbeitenden belangt werden?
Ja, etwa über den Vorwurf des Organisationsverschuldens. Verantwortliche in Praxis, MVZ oder Klinik können in den Fokus geraten, wenn Zuständigkeiten, Standards oder Dokumentation nicht sauber abgesichert sind. Genau hier setzt präventive Beratung an.
Lohnt sich präventive Beratung, auch wenn (noch) kein Verfahren läuft?
Gerade dann. Viele Risiken entstehen unbemerkt durch eingespielte Abläufe oder lückenhafte Dokumentation. Mit Risikoanalyse, klaren Strukturen und Schulungen lassen sich strafrechtliche Risiken erkennen und begrenzen, bevor sie zur Krise werden.
Medizinstrafrecht Frühzeitig handeln. Risiken kontrollieren. Sicherheit schaffen.
Ob akutes Ermittlungsverfahren, interner Verdachtsfall, Risikoanalyse oder Schulung Ihres Teams: Je früher rechtliche Beratung einbezogen wird, desto besser lassen sich Risiken steuern und Eskalationen vermeiden. Ich unterstütze Sie dabei, strafrechtliche Risiken im medizinischen Bereich klar zu erkennen, professionell zu bewerten und wirksam zu begrenzen.