Ihre Rechtsanwältin für Strafrecht in Essen

Schon eine strafrechtliche Vorladung oder ein Ermittlungsfahren können erhebliche Auswirkungen auf Ihre gesellschaftliche oder berufliche Existenz haben. Es geht in einem strafrechtlichen Verfahren also um viel mehr als das Abwenden einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Es ist daher schnelles Handeln erforderlich: Ich unterstütze Sie engagiert mit höchster fachlicher Expertise und umfangreicher Verhandlungserfahrung.

Kontakt aufnehmen

So stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite Beratung, Vertretung & Verteidigung in Strafsachen

Strafrecht ist ein komplexes und sensibles Gebiet. Als Ihre Anwältin für Strafrecht in Essen und deutschlandweit verschaffe ich mir einen ganzheitlichen Blick auf Ihren Fall und unterstütze Sie umfassend vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden über die außergerichtliche Lösungsfindung bis hin zur Vertretung vor Gericht– menschlich, konsequent und entschlossen. Während des gesamten Verfahrens stehe ich Ihnen als Ihre persönliche Ansprechpartnerin jederzeit zur Verfügung.

In allen Phasen des Strafverfahrens für Sie da Wann sollten Sie sich umgehend an mich wenden?

Ich setze mich in allen Bereichen des allgemeinen Strafrechts für Sie ein. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem das Medizinstrafrecht.

Sie sind Opfer einer Straftat? In der Geschädigtenvertretung nehme ich Ihre Interessen wahr und helfe Ihnen auch in komplexen Strafverfahren, Ihre Rechte durchzusetzen.
Abhängig von der Art und Schwere des Delikts droht in Deutschland eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Daneben gibt es Maßregeln der Besserung und Sicherung wie z. B. der Entzug des Führerscheins.

Setzen Sie daher umgehend auf juristischen Beistand. Ich vertrete Sie im Ermittlungsverfahren sowie im Hauptverfahren vor Gericht bis hin zur Strafvollstreckung. Als Ihre Strafverteidigerin begleite ich Sie weiterhin in Berufungs- und Revisionsverfahren. Mein Ziel ist Ihre bestmögliche Verteidigung.

Beratungstermin vereinbaren

FAQsHäufig gestellte Fragen

Melden Sie sich nicht bei der Polizei und machen Sie keine Aussage, bevor Sie mit mir gesprochen haben. Sie sind nicht verpflichtet, zur Vorladung zu erscheinen. Ich übernehme die Kommunikation mit den Behörden und entwickle die beste Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Am besten sofort, sobald ein strafrechtliches Verfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Je früher ich in das Verfahren eingreifen kann, desto mehr Handlungsspielraum haben wir – sei es zur Einstellung des Verfahrens oder zur optimalen Verteidigung.

Nein, Sie haben das Recht zu schweigen – und davon sollten Sie Gebrauch machen. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann sich später gegen Sie richten. Ich kläre Sie über Ihre Rechte auf und übernehme die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

Das hängt von der konkreten Tat und den Umständen ab. Mögliche Konsequenzen reichen von Geldstrafen über Bewährungsstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen. Ich analysiere Ihren Fall und setze mich für die bestmögliche Verteidigung ein, um die Strafe zu minimieren oder ein Freispruch zu erreichen.

Eine Hausdurchsuchung kann nicht im Voraus verhindert werden, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt. Allerdings gibt es oft Angriffspunkte, um das Verfahren anzufechten oder Beweise auszuschließen. Bleiben Sie in jedem Fall ruhig, machen Sie keine Aussagen und kontaktieren Sie mich sofort.

Strafverteidiger in Essen gesucht? So erreichen Sie mich im Notfall

Ich weiß, dass Notsituationen im Strafrecht keine Öffnungs- oder Sprechzeiten kennen. Daher bin ich unter meiner Notfallnummer 0157 88145949 jederzeit erreichbar. Zögern Sie nicht, mich bei strafrechtlichen Vorwürfen zu kontaktieren.

Termin vereinbaren